Wangenlifting in Bielefeld gegen Hängebacken / abgesunkene Mundwinkel

Wangenlifting Bielefeld

Durch die Erschlaffung der Wangenmuskulatur mit einer zugleich abnehmenden Spannkraft der Haut an der Wange bilden sich Hängebacken. Ferner werden Mundwinkelfalten stärker. Zudem bilden sich abgesunkene Mundwinkel, da auch die Fettpolster in der Haut nach unten sinken.

Der Mensch wirkt müde, schlaff - man(n) sieht im wahrsten Sinne "alt" aus.

Durch ein Wangenlifting bzw. einer Wangenstraffung kann dies durch unsere Fachärzte geändert werden, so dass Sie wieder aktiv und frisch aussehen.

Wie wird ein Wangenlift durchgeführt?

Bei einem Wangenlift wird das Mittelgesicht gezielt gestrafft. In der Höhe der Schläfe wird ein kurzer Schnitt am Haaransatz verlaufend bis zur vorderen Kante der Ohrmuschel gesetzt.

Die Haut wird vom Untergrund freigelegt. Um ein weiteres Hängen der Wange zu verhindern, werden die darunter liegenden anatomischen Gesichtsstrukturen mit speziellen Nähten angehoben und befestigt.

Die überschüssige Haut wird gekürzt und ästhetisch angepasst. Durch das Straffen der Wangenpartie gewinnen Sie das junge Aussehen zurück. Je nach Ihrem Ausgangsbefund und der gewünschten Veränderung werden oftmals folgende Eingriffe mit einem Wangenlift kombiniert:

  • Augenbrauenstraffung
  • Halsstraffun
  • Kinnstraffung
  • Lidstraffung
  • Schläfenlifting
  • Stirnstraffung
  • Tränensackentfernung

Komplikationen und Risiken

Wangen und unter dem Kinn sowie ein leichtes Taubheitsgefühl im gesamten Gesichtsbereich sind völlig normal. Je nach Art des durchgeführten Liftings können Sie Schwellungen im Gesicht bekommen, die sich nach wenigen Tagen wieder zurückbilden.

Ein endgültiges Ergebnis kann je nach Ausmaß des Eingriffs erst nach einigen Tagen beurteilt werden.

Trotz unserer umfangreichen Voruntersuchungen und der größten Sorgfalt können während oder nach der Operation vereinzelt Komplikationen auftreten. Während der Operation bestehen die normalen Operationsrisiken, über die Sie im Aufklärungsgespräch ausführlich informiert werden.

Grundsätzlich können folgende Nebenwirkungen vorhanden sein bzw. auftreten:

  • Nachblutungen oder Bluterguss
  • Störungen der Narbenbildung
  • Druckschäden an Nerven oder Weichteilen
  • Taubheitgefühl im behandelten Bereich
  • Schwellungen
  • Auftreten von Wundheilungsstörungen
  • Beeinflussung vom Mimik

Kosten - was kostet ein Wangenlift und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für ein Wangenlift können sehr unterschiedlich sein. Sie beginnen bei EUR 2500,- - sie sind abhängig vom Operationsumfang, der Methode und dem genauen Aufwand. Daher können genaue Kosten erst nach einer Untersuchung genannt werden.

Da die Operation meist aus optischen Gründen und nicht aus medizinischen Gründen durchgeführt wird, sind die Kosten durch den Patienten selbst zu tragen.

Häufige Fragen und Antworten

Wann kann ich nach einem Wangenlift wieder arbeiten?

5 bis 8 Tage nach der Operation sind Sie wieder arbeitsfähig. Allerdings können optische Einschränkungen (Blutergüsse und Schwellungen) vorhanden sein.

Wann bin ich nach einem Wangenlift wieder gesellschaftsfähig?

1 bis 2 Tage nach der Operation werden Sie einen Kopfverband tragen. Sie sind nach kurzer Zeit (ca. 10 bis 14 Tage) bereits wieder gesellschaftsfähig. In dieser Zeit können Sie leichte Schwellungen und Blutergüsse haben

Ist ein Wangenlift schmerzvoll?

Die Beschwerden nach der Operation sind gut erträglich. Kurze Zeit nach der Operation kann ein Spannungsgefühl vorhanden sein.

Wann kann ich nach einem Wangenlift wieder meine Haare waschen?

3 bis 5 Tage nach der Operation ist das Haare wachsen wieder möglich (abhängig vom Operationsumfang).

Narbenpflege

Die Narbe ist anfangs gerötet, was sich mit der Zeit gibt. Spezielle Pflegeprodukte unterstützen die schöne Narbenbildung und sorgen für feine und schönere Narben. Wir beraten Sie gerne über geeignete Produkte. Lymphdrainagen nach der Operation fördern und beschleunigen den Heilungsverlauf.

Werde ich nach einem Wangenlift krank geschrieben?

Ein Wangenlift ist meist medizinisch nicht notwendig. Nach dem Lohnfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber nur bei medizinisch bedingten Erkrankungen das Gehalt weiter zu bezahlen.

Wir raten, entweder Urlaub ein zu reichen oder mit Ihrem Arbeitgeber zu kommunizieren, da eine "Krankschreibung" unter Umständen zu einer Kündigung führen kann (es gab in der Vergangenheit genügend Urteile, die dies bestätigen